Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz
Rauchmelderpflicht
- Neu- und Umbauten seit 23.12.2003
- Bestandswohnungen seit 13.07.2012
Verantwortung
- Einbau: Eigentümer
- Wartung: Eigentümer
Montage
- In Schlafräumen
- Kinderzimmern
- In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen