Rauchmelderpflicht Hessen

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • Bestandswohnungen seit 01.01.2015

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: der Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Montage

  • In Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen