Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten seit 23.12.2003
  • Bestandswohnungen seit 13.07.2012

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: Eigentümer

Montage

  • In Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen