Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt

Rauchmelderpflicht

  • Neu- und Umbauten seit 17.12.2009
  • Bestandswohnungen bis 31.12.2015

Verantwortung

  • Einbau: Eigentümer
  • Wartung: Eigentümer

Montage

  • In Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • In Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen